Deka-ESG Gesundheit CF

Anlagestrategie

Ziele der Anlagepolitik ab 01.08.2022: Ziel der Anlagepolitik ist es, durch die Nutzung von Chancen und die Vermeidung von Risiken, die sich aus ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklungen ergeben, ein mittel- bis langfristiges Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Das Fondsmanagement verfolgt die Strategie, das Anlageziel durch eine risikogestreute, weltweite Anlage mit mindestens 61 % des Netto-Fondsvermögens in Aktien zu verfolgen. Das Management investiert überwiegend in Aktien oder aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen aus dem Gesundheitswesen. Dazu zählen Unternehmen, die an der Entdeckung, Erforschung und Entwicklung, der Herstellung, dem Vertrieb und der Vermarktung von Gesundheitsfürsorgeprodukten arbeiten oder Dienstleistungen auf diesem Gebiet erbringen. Das Vermögen des Fonds wird in Wertpapiere angelegt, die systematisch nach ökologischen, sozialen oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffenden Kriterien ausgewählt werden (ESG-Kriterien).

Wertentwicklung – Diagramm

Wertentwicklung – Tabelle

3 Monate 6 Monate Lfd. Jahr 1 Jahr 3 Jahre p.a. 5 Jahre p.a. 10 Jahre p.a. seit Auflage p.a.
-8,33% 0,03% -6,09% 3,15% -0,95% 2,53% 5,60% 8,82%

Kennzahlen

1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre
Volatilität 15,04% 13,59% 13,41%
Sharpe Ratio 0,08 -0,28 0,05
Max Drawdown -23,77% -23,77%

Risiko-Rendite-Matrix

Portfolioallokation

Vermögensaufteilung
Aktien
99,33%
Weitere Anteile
0,67%
Top 10 Positionen in %
Eli Lilly & Co.
9,44%
AstraZeneca, PLC
6,03%
Johnson & Johnson
5,05%
Roche Hldg. Genußsch.
4,59%
Merck & Co. Inc.
3,86%
AbbVie, Inc.
3,75%
Unitedhealth Group, Inc.
3,69%
Thermo Fisher Scientific, Inc.
3,23%
Gilead Sciences
2,68%
Boston Scientific Corp.
2,53%

Stammdaten

Fondsname Deka-ESG Gesundheit CF
ISIN LU0348413229
Assetklasse Aktienfonds
Region Global
Thema Gesundheit
Fondswährung EUR
Auflagedatum 02.06.2008
Ertragsverwendung Ausschüttend
Risikoklasse (SRI) 4
Laufende Kosten 1,50% (28.02.2026)

Nachhaltigkeit

Scope ESG Rating
OffenlegungsVO Artikel 8

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